Milbon Europe GmbH AGB
Stand: 01.09.2024
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Aufträge über die Belieferung mit Produkten der Milbon Europe GmbH und für alle Geschäftsbeziehungen mit deren Kunden, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragspartner bei Abschluss eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug nehmen. Entgegenstehende, abweichende, zusätzliche und/oder ergänzende Bedingungen des Kunden binden Milbon Europe GmbH nicht; dies gilt selbst dann, wenn Milbon Europe GmbH deren Anwendbarkeit im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht Milbon Europe GmbH hiermit. Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Milbon Europe GmbH.
(2) Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt unbeschadet früherer Einwendungen als Anerkennung der AGB von Milbon Europe GmbH. Rechte, die der Milbon Europe GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese AGB hinauszustehen, bleiben unberührt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Bedingungen und Preislisten von Milbon Europe GmbH.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. eine Bestätigung der Milbon Europe GmbH in Textform maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Bestimmungen zum Zustandekommen eines Auftrags; Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Kabinettware; Wiederkaufsrecht
(1) Die Entgegennahme der Aufträge erfolgt freibleibend. Die Bestellung der Produkte durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Milbon Europe GmbH wird den Zugang einer Bestellung sodann per E-Mail bestätigen („Zugangsbestätigung“). In einer solchen Zugangsbestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, es von der Milbon Europe GmbH neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Die Annahme erfolgt in Textform per Mail oder Fax („Auftragsbestätigung“) oder durch Auslieferung der Produkte an den Kunden.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
- a) dass er solche Produkte, die als Verkaufsware angeboten werden, lediglich in angemessenen Mengen an seine Kunden weiterveräußert,
- b) dass solche Produkte, die als Kabinettware angeboten werden, ausschließlich für seinen geschäftlichen Gebrauch und – vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Genehmigung der Milbon Europe GmbH – nicht für den gewerblichen Weiterverkauf bestimmt sind,
- c) dass er keine von der Milbon Europe GmbH erworbenen Produkte über Internetplattformen und/oder an Großhändler, Einzelhändler oder sonstige Wiederverkäufer weiterveräußert, sowie
- d) dass er die auf den Produkten und/oder ihren Verpackungen angebrachten Codes oder Seriennummern nicht entfernen, unkenntlich machen, abdecken oder anderweitig manipulieren darf.
(3) Milbon Europe GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen von Kunden, bei denen der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Regelungen des vorstehenden Abs. 2 besteht, abzulehnen oder zu stornieren. Diese Klausel bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Milbon Europe GmbH in Kraft.
(4) Wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird, behält sich die Milbon Europe GmbH das Recht vor, die von ihr verkauften Produkte, welche sich noch im Eigentum des Kunden befindet, zurückzukaufen. Hierfür muss sie dem Insolvenzverwalter oder der zuständigen Partei innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich mitteilen, dass sie von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Der Wiederkaufpreis wird auf Grundlage des Einkaufspreises der betreffenden Kabinettsware zum Zeitpunkt des Rückkaufs festgelegt.
3. Bestimmungen zum Zahlungsablauf
(1) Der Kaufpreis zzgl. möglichen Versandkosten ist fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Erhalt der Rechnung und Lieferung der Produkte. Dem Kunden stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
- a) SEPA-Lastschrift: Bei Abgabe der Bestellung erteilt der Kunde der Milbon Europe GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kaufpreissumme. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das in der Einzugsermächtigung genannte Konto zum Zeitpunkt des Einzuges ausreichend gedeckt ist. Andersfalls sind sämtlich daraus resultierende Rückbuchungs- und Mahnungskosten vom Kunden zu tragen. Die Frist zur Vorankündigung (Prenotifikation) wird auf 24 Stunden verkürzt.
- b) Banküberweisung: Die Zahlung des Kaufpreises per Banküberweisung hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Milbon Europe GmbH zu erfolgen.
(2) Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft, ohne dass die Kaufpreissumme durch Milbon Europe GmbH eingezogen werden konnte bzw. durch den Kunden überwiesen wurde. Während des Verzuges ist die Kaufpreissumme in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Milbon Europe GmbH nicht aus
(3) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von der Milbon Europe GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist die Milbon Europe GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann sie den Rücktritt sofort erklären.
4. Bestimmungen zu Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung der Produkte erfolgt innerhalb der EU sowie in die Schweiz („Liefergebiet“). Die Versandgebühr innerhalb des Liefergebiets beträgt 10,00 Euro. Ab einer Mindestauftragshöhe von 200,00 Euro (netto) ist die Lieferung innerhalb des Liefergebiets versandkostenfrei.
(2) Die Lieferung erfolgt frachtfrei versichert (CIP, INCOTERMS 2010) durch einen von der Milbon Europe GmbH zu bestimmenden Frachtführer. Milbon Europe GmbH gewährleistet die Verkehrsfähigkeit der Produkte innerhalb der EU. Milbon Europe GmbH erstellt keine (Langzeit-)Lieferantenerklärungen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung seitens der Milbon Europe GmbH aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die Milbon Europe GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Im Übrigen steht der Milbon Europe GmbH das Recht zu, nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist wahlweise vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
(5) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der Milbon Europe GmbH in der Auftragsbestätigung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist bei Versand innerhalb von Deutschland ca. 5 bis 7 Tage und innerhalb des übrigen Liefergebiets ca. 10 bis 14 Tage.
(6) Der Eintritt des Lieferverzugs der Milbon Europe GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
5. Bestimmungen zu Mängelansprüchen
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Milbon Europe GmbH hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Mängel, die durch eine Untersuchung erkennbar werden, sind unverzüglich nach Abschluss der Untersuchung anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat in Textform zu erfolgen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Milbon Europe GmbH für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist Milbon Europe GmbH innerhalb angemessener Frist zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollte Milbon Europe GmbH diese Verpflichtung trotz Fristsetzung nicht erfüllen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Darüber hinaus stehen dem Kunden bei Verschulden von Milbon Europe GmbH die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Für Schäden bedingt durch die unsachgemäße Anwendung der Produkte der Milbon Europe GmbH übernimmt Milbon Europe GmbH keine Haftung. Milbon Europe GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Verwendung von Ware mit offenen Mängeln entstehen. Im Falle von Mangelfolgeschäden ist die Haftung von Milbon Europe GmbH auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Des Weiteren haftet Milbon Europe GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(3) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Als unbestritten gelten nur solche Forderungen, für die Milbon Europe GmbH eine Gutschrift erteilt hat.
6. Vertraulichkeit, Datenverarbeitung
(1) Der Kunde und Milbon Europe GmbH sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten des anderen Vertragspartners, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Zutun des jeweils zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartners bekannt werden. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.
(2) Die Vertragspartner sichern Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und stellen sie nur mit schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners oder auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen oder richterlichen Beschluss Dritten zur Verfügung.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, die Regeln des Datenschutzes einzuhalten. Personenbezogene Daten des Kunden werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum von Milbon Europe GmbH.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises sowie bei einer unzulässigen Weiterveräußerung der Produkte, ist die Milbon Europe GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Produkte auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die Milbon Europe GmbH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Produkte herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Milbon Europe GmbH darf vorstehenden Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(3) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Produkten der Milbon Europe GmbH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Milbon Europe GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.
(4) Die aus dem Weiterverkauf der Produkte oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von der Milbon Europe GmbH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an sie ab. Die Milbon Europe GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben der Milbon Europe GmbH ermächtigt. Die Milbon Europe GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihnen gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die Milbon Europe GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann die Milbon Europe GmbH verlangen, dass der Kunde ihnen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist die Milbon Europe GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu widerrufen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Produkte pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(6) Werden die Produkte gepfändet oder sind sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte von Milbon Europe GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber Milbon Europe GmbH, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten Milbon Europe GmbH zu erstatten.
8. Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die Milbon Europe GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet die Milbon Europe GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Milbon Europe GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Milbon Europe GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Milbon Europe GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
9. Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Produkte beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.